Todesfall: Was tun? Eine Checkliste für Angehörige
Wenn ein naher Mensch stirbt, kommt viel auf einmal. Vorweg das Wichtigste: Fast nichts muss in der ersten Stunde passieren. Diese Checkliste ordnet die Aufgaben nach Dringlichkeit. Haken Sie ab, was erledigt ist, und lassen Sie sich helfen, wo es geht.
Die ersten Stunden
Stirbt ein Mensch zu Hause, rufen Sie zuerst einen Arzt. Das kann der Hausarzt sein oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117. Der Arzt stellt den Totenschein aus, also die ärztliche Bescheinigung über den Tod. Im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich in der Regel das Haus um diesen Schritt.
Wer ein Testament findet, muss es beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Behalten oder selbst öffnen sollten Sie es nicht.
Ein Bestatter nimmt Ihnen viele der folgenden Schritte ab. Fragen Sie ruhig, was er übernimmt. Gab es Wünsche zur Bestattung, etwa in einem Notfallordner, ist jetzt der Moment, nachzusehen.
Die ersten Tage
Der Sterbefall muss dem Standesamt am Sterbeort spätestens am dritten Werktag angezeigt werden (§ 28 Personenstandsgesetz). Häufig übernimmt das der Bestatter. Das Standesamt stellt dann die Sterbeurkunde aus. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen, etwa acht bis zehn, denn viele Stellen möchten ein Original sehen.
Bei Lebens- und Unfallversicherungen stehen die Meldefristen in den Vertragsbedingungen. Sie sind häufig kurz, oft 48 bis 72 Stunden. Melden Sie den Todesfall deshalb früh, am besten telefonisch und zusätzlich schriftlich. Die Unterlagen können Sie nachreichen.
Bei den Banken werden die Konten zu Nachlasskonten. Eine Kontovollmacht „über den Tod hinaus“ gilt weiter. Rechnungen für die Bestattung können meist direkt vom Konto der verstorbenen Person bezahlt werden. Fragen Sie bei der Bank nach.
Die ersten Wochen
Sterbevierteljahr. Bezog die verstorbene Person eine Rente, erhalten Witwen und Witwer bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat die volle Rente weiter. Einen Vorschuss darauf gibt es, wenn der Antrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post eingeht. Die eigentliche Witwen- oder Witwerrente beantragen Sie danach bei der Rentenversicherung.
Erbe ausschlagen. Wer ein Erbe nicht annehmen möchte, etwa weil Schulden im Nachlass sind, hat dafür sechs Wochen Zeit (§ 1944 BGB). Die Frist beginnt in der Regel, sobald Sie vom Erbfall und Ihrer Stellung als Erbe wissen. Lassen Sie sich bei Zweifeln vorher beraten, zum Beispiel beim Nachlassgericht oder bei einem Notar.
Mietwohnung. Erben können den Mietvertrag innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, außerordentlich kündigen, mit einer Frist von drei Monaten (§ 564 und § 580 BGB). Für Menschen, die mit in der Wohnung gelebt haben, gelten eigene Regeln. Sprechen Sie früh mit dem Vermieter.
Für Online-Konten, Handy und Abos finden Sie Hinweise im Ratgeber Digitaler Nachlass regeln.
Die ersten Monate
Erbschaftsteuer. Eine Erbschaft muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden, nachdem Sie davon erfahren haben (§ 30 Erbschaftsteuergesetz). Die Anzeige ist auch dann nötig, wenn am Ende keine Steuer anfällt, es sei denn, das Finanzamt weiß bereits Bescheid. Die Freibeträge, also die Beträge, die steuerfrei bleiben, liegen für Ehepartner bei 500.000 Euro und für Kinder bei 400.000 Euro je Elternteil (§ 16 Erbschaftsteuergesetz).
Grundbuch. Gehört eine Immobilie zum Erbe, muss das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Wird die Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, fallen dafür keine Gerichtsgebühren an (Gerichts- und Notarkostengesetz, KV 14110).
Was warten kann und wo Sie Hilfe finden
Kündigungen, Wohnungsauflösung und die Verteilung von Erinnerungsstücken haben Zeit. Nehmen Sie sich diese Zeit, auch für die Trauer. Notieren Sie Telefonate und Aktenzeichen an einer Stelle, das schont die Nerven.
Sie müssen nicht alles allein wissen. Bestatter, Standesamt und Nachlassgericht beantworten viele Fragen. Bei größerem Vermögen, Immobilien oder Schulden lohnt ein Termin bei Notar, Fachanwalt oder Steuerberatung.
Stand Oktober 2026. Fristen und Regeln können sich ändern. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.